Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Firma Finanzservice Ghadiri GbR ist als Makler tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, sowie von Finanzierungen über Dritte.

Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.

Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig. Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig und verdient nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen   Zustandekommen wir den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet haben.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:

-       bei An- und Verkauf von Grundbesitz für Käufer und Verkäufer 3% vom Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

-       bei Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten (Monatswarmmieten) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter.

-       bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen bei einer Vertragszeit bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter.

-       Bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter.

-       Bei Erbbaurechten den zweifachen Jahreserbbauzins zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter.

Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.

Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.

Die Provision gilt als verdient, wenn

-       zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag

-       zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag

-       oder ein anderer Hauptvertrag

geschlossen wird.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht, oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers / Vermieters geschlossen wird.

Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.

Die vereinbarte Provision ist vom Verkäufer / Käufer 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.

Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.

Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.

Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).

Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.

Gerichtsstand ist Karlsruhe.